Hausordnung

Kurz und bündig oder ausführlich im Mietvertrag

– Die Hausordnung soll das Zusammenleben in gutnachbarschaftlicher Weise  regeln.

– Dazu gehört Toleranz.

– Der Lärmschutz gilt besonders in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und natürlich auch in der Nacht von  22.00 bis 7.00 Uhr. Es gilt die  „Verordnung zur Bekämpfung des Lärms“ .

– Haustüren und Kellereingangstüren sollten grundsätzlich von 22.00 bis 6.00 Uhr verschlossen sein.

– Flure und Treppenhäuser sind als Fluchtweg freizuhalten. Auch im Keller und dem Speicher.

– Gegenstände auf dem Balkon sind so anzubringen, dass keine Gefahr davon ausgeht. Grillen auf dem Balkon bzw. Loggia ist nur mit Elektrogrill erlaubt.

– Der Hausmüll sollte ordnungsgemäß getrennt werden.

– In die Toiletten gehört kein Abfall.

– Die Pkw-Stellplätze sind nicht öffentlich, können aber falls sie frei sind vom Mieter angemietet werden.

– Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Hier eine aktuelle Hausordnung : ——-> Hausordnung V3.1