– Bei unseren Mietverträgen ist die Mindestmietdauer 12 Monate.
– Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
– Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag im Monat eingehen.
– Die Kündigungszeit beträgt 3 Monate.
– Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
– Nach erfolgter Kündigung kann eine Vorbesichtigung mit dem Vermieter vereinbart werden, wo offene Punkte besprochen werden.
– Bei Mietschuldenfreiheit kann dies bescheinigt werden.
– Die Kaution kann erst vollständig nach der letzten Nebenkostenabrechnung ausgezahlt werden.
– Es wird kein Nachmieter akzeptiert.
Formblatt ——— > Vorlage Antrag Kündigung
Hinweise für Ihren Auszug:
o Bauliche Veränderungen, auch an der Elektroanlage, sind zurückzunehmen. Die VDE-Bestimmungen sind zu beachten.
o Die Wohnung muss von Ihnen leer und sauber übergeben werden. Bitte denken Sie auch an den Keller und die Box im Dach falls vorhanden, diese müssen leer und besenrein und frei von Ungeziefer übergeben werden.
o Alle Schlüssel sind dem Vermieter wieder auszuhändigen. Fehlen Schlüssel, werden diese und das Ersetzen der Schließzylinder in Rechnung gestellt.
o Wie beim Einzug wird bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll über den Zustand der Wohnung und den Zählerständen erstellt. Dies ist Vertragsbestandteil des Mietvertrag.
o Nach dem Auszug informieren Sie bitte auch die Versorger (Stromanbieter, Telefon/Internet) und melden sich beim Einwohnermeldeamt ab.
o Sperrmüll bitte rechtzeitig beim Abfallwirtschaftssystem anmelden.
o Sollte der Sperrmüll nicht innerhalb von vier Wochen entsorgt sein, erfolgt die Beseitigung auf Ihre Kosten.
