Sonstiges

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Laut Gesetz müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Geschäftsjahr der Abrechnungsperiode eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Üblicherweise wird diese erstellt, wenn alle Abrechnungsdaten von der Abrechnungsperiode vorliegen.

 

Welche Bescheinigungen bekomme ich vom Vermieter?

  • Mietbescheinigungen für das Jobcenter oder die Wohngeldstelle.
  • Wohnungsgeberbestätigung bei Einzug in die Wohnung
  • Falls gewünscht, erhalten Sie auch eine Vorvermieterbescheinigung

 

Welche Veränderungen muss ich dem Vermieter melden?

Wegen dem Einfluss auf die Nebenkosten müssen folgende Ereignisse dem Vermieter gemeldet werden: Geburt eines Kindes, Hochzeit, Sterbefall, Auszug eines Mitbewohners, Einzug eines neuen Mitbewohners.

 

Muss ich den Vermieter beim Mietrückstand informieren?

Wir raten Ihnen Zahlungsprobleme dem Vermieter rechtzeitig anzukündigen. Damit können Sie eine drohende Mahnung und eine damit verbundene Mahngebühr vermeiden.

 

Kann ich einen Auszug vom Mietkonto haben?

Wenn das Mietkonto Differenzen aufweist, können Sie eine Kontoübersicht erhalten.

 

Darf ich untervermieten?

Eine Untervermietung ist in Absprache mit dem Vermieter möglich und hängt von der Wohnungsgröße ab.

 

Kann ich Veränderungen an der Wohnung vornehmen?

Bauliche Veränderungen sind genehmigungspflichtig. Änderungen sollten beim Auszug zurückgebaut werden.

 

Was ist bei Haustieren zu beachten?

Kleintiere sind in haushaltsüblicher Anzahl laut Mietvertrag gestattet. Hunde sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und nur individuell zulässig.  Bitte auf artgerechte Tierhaltung achten. Für Schäden muss der Tierhalter aufkommen.